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AGB

Stand: Januar 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cristal Service

§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Cristal Service GmbH in der Schweiz sowie der Cristal Service Limited in Gibraltar, nachfolgend stellvertretend Cristal Service genannt.


§ 2 Allgemeine Bestimmungen
1. Erfüllungsort sind die Geschäftssitze der Cristal Service.
2. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem zu diesen Bedingungen abgeschlossenen Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung der Cristal Service übertragen. Gleiches gilt für die Abtretung seiner Rechte aus diesem Vertrag.
3. Der Kunde willigt hiermit ein, dass im Rahmen der Vertrags- und Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes von der Cristal Service gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur Durchführung des Vertrages, insbesondere zur Auftragsabwicklung und Kundenbetreuung notwendig ist.
4. Die Vertragsparteien sind zur Geheimhaltung aller Geschäftsdaten gegenüber Unbefugten innerhalb des Unternehmens und Dritten ausserhalb verpflichtet. Jegliche Weitergabe von Daten muss schriftlich vereinbart werden. Dies gilt über das vertragliche Ende hinaus.
5. Cristal Service ist berechtigt den Kunden als Referenz zu nennen. Der Kunde kann dies verbieten.


§ 3 Zustandekommen des Vertrages
1. Das Angebot wird durch Unterschrift des Kunden rechtskräftig zum bindenden Vertrag. Die Cristal Service kann dieses Angebot durch Gegenzeichnung, Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Lieferung der bestellten Liefergegenstände annehmen.


§ 4 Liefer- und Leistungsgegenstand
1. Der Liefer- und Leistungsgegenstand ergibt sich ausschliesslich aus der expliziten Beschreibung des schriftlichen Angebotes, der Bestellung oder der Auftragsbestätigung.


§ 5 Rücktritt
Neben den gesetzlichen Rücktrittsrechten kann Cristal Service vom Vertrag zurücktreten wenn
– der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat, die Kreditwürdigkeit entfällt oder trotz Aufforderung die Zahlung ausbleibt.
– der Kunde das Geheimhaltungs- und Urheberrecht verletzt.


§ 6 Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermine oder Lieferfristen sind verbindlich, wenn diese ausdrücklich als verbindlich zugesagt oder vertraglich vereinbart wurden. Können Liefertermine aufgrund höherer Gewalt, Betriebsstörungen infolge Aufruhrs, Streik, pandemischen Massnahmen etc. ohne eigenes Verschulden nicht eingehalten werden, verlängert sich die Frist um die Dauer dieser Umstände. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als drei Monaten, kann der Kunde vom Vertrag über den betreffenden Liefergegenstand bzw. die betreffende Leistung zurücktreten unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen wegen Pflichtverletzung.
2. Die Einhaltung der Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
3. Der Kunde kann vier Wochen nach schuldhaftem Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist die Cristal Service schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt die Cristal Service in Verzug.
4. Ist Cristal Service in Verzug und ist ihr nur Fahrlässigkeit vorzuwerfen, ist der Anspruch des Kunden auf Ersatz des Vermögensschadens, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei einfacher Fahrlässigkeit der Cristal Service auf der Vergütung des Liefer- bzw. Leistungsteils beschränkt, der wegen des Verzugs nicht oder nicht vertragsgemäss genutzt werden kann.


§ 7 Mitwirkung des Kunden

1. Die Aufwendungen und Kosten für vorbereitende Arbeiten und Massnahmen wie VPN-Zugänge, Zugriffsrechte, Benutzer und Lizenzen sowie mit-wirkende Arbeiten des Kunden welche zur Lieferung gem. Bestellung für die Cristal Service notwendig sind, hat der Kunde zu tragen.


§ 8 Übergabe und Abnahme
1. Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemässe Ware zu übernehmen und, soweit Werkvertragsrecht Anwendung findet, die Lieferung und Leistung abzunehmen.


§ 9 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die Preise gemäss Angebot und Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung.
2. Die Rechnungen der Cristal Service sind innerhalb von dreissig Tagen ab Ausstellung ohne Abzug zu zahlen. Teilleistungen werden mit ihrer Ablieferung in Rechnung gestellt.

§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte des Kunden

1. Alle Lieferobjekte der Cristal Service, namentlich Software, Teile davon, Konfigurationen, Daten, Berechtigungsrollen sowie deren Ableitungen, AddOn’s sowie sämtliche Dokumente und andere nicht explizit erwähnte Objekte sind gemäss Urheberrechtsgesetz und internationalem Privatrecht urheberrechtlich geschützt. Sie sind und bleiben Eigentum der Cristal Service.
2. Die Lieferobjekte der Cristal Service enthalten Lizenzsignaturen, um im Falle missbräuchlicher Verwendung den Lizenznehmer festzustellen.
3. Der Kunde hat ein blosses Nutzungsrecht für die im Angebot, in der Bestellung oder Auftragsbestätigung erwähnten Systemlandschaft des Kunden.
4. Jegliche anderweitige Nutzung auf weiteren Systemen innerhalb oder ausserhalb der Firma des Kunden oder des Konzerns sowie Weitergabe werden im Sinne einer Urheberrechtsverletzung zivil- und strafrechtlich verfolgt.
5. Cristal Service stehen alle Rechte an den Arbeits- und Beratungs-ergebnissen zu, auch wenn diese durch Vorgabe oder Mitarbeit des Kunden entstanden sind.
6. Der Kunde hat an dem Arbeitsergebnis ein einfaches Nutzungsrecht für eigene Zwecke, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist.


§ 11 Nacherfüllung
1. Die Cristal Service gewährleistet, dass von ihr gelieferte Liefergegenstände bzw. durchgeführte Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind und dass am Übergang der vereinbarten Nutzungsbefugnis an den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann die fehlerfreie Verwendbarkeit von Hardware, Software und Firmware nicht garantiert werden.
2. Der Kunde hat jeden Liefergegenstand nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von vier Wochen nach Erhalt schriftlich angezeigt werden, um einen Nacherfüllungsanspruch geltend zu machen.
3. Der Nacherfüllungsanspruch entfällt, wenn der Kunde an dem Liefergegenstand unsachgemässe Reparaturen oder sonstige Arbeiten durchgeführt hat bzw. hat durchführen lassen.
5. Bei Fehlschlagen mehrfacher Nachbesserungen kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängig-machung des Vertrages verlangen.


§ 12 Haftung
1. Die Cristal Service haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Nichterfüllung übernommener Garantien nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Die Haftung der Cristal Service ist ausgeschlossen, insbesondere wegen Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, Verlust von Infor-mationen oder Daten.


§ 13 Vertragsdauer und Kündigung
1. Mit dem Zustandekommen des Vertrages wird dieser rechtskräftig, die Vertragsdauer beginnt. Wurde die Vertragsdauer nicht explizit schriftlich festgehalten, gilt der Vertrag auf unbeschränkte Dauer.
2. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.
3. Für Wartungsverträge beginnt die erstmalige Vertragsdauer mit der Rechstwirksamkeit des Vertrages exakt ein Jahr später. Der Kunde kann jedes Jahr frei entscheiden, ob er mit der Zahlung die Wartung weiterführen möchte oder auf die Wartung, Update und beinhaltende Leistungen der Cristal Service verzichten will. Wartungsgebühren sind jeweils für das Jahr im Voraus zu entrichten.
4. Um die Pflege- und Dienstleistungen eines Wartungs-vertrages in Anspruch zu nehmen, muss dieser unterbruchsfrei fortgeführt werden. Die Zahlung muss für die Wartungsperiode geleistet worden sein, um die Wartung zu beanspruchen.
5. Ein Wartungsvertrag gilt als gekündigt wenn die Wartungsgebühren nicht innerhalb von dreissig Taqen bezahlt werden.


§ 14 Nebenabreden, Vertragsänderungen und -ergänzungen
1. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.


§ 15 Gerichtsstand und Vertragssprache
1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Geschätssitze der Cristal Service.
2. Die Vertragssprache ist deutsch


§ 16 Salvatorische Klausel
1. Wenn der zu diesen Bedingungen abgeschlossene Vertrag eine Lücke enthält oder eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
2. Beruht die Unwirksamkeit nicht auf einem Verstoss gegen das Gesetz, gilt anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragspartnern ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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